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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2016 - 7 B 10019/16.OVG   

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https://dejure.org/2016,77821
OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2016 - 7 B 10019/16.OVG (https://dejure.org/2016,77821)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.09.2016 - 7 B 10019/16.OVG (https://dejure.org/2016,77821)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. September 2016 - 7 B 10019/16.OVG (https://dejure.org/2016,77821)
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Volltextveröffentlichung

  • esovgrp.de

    AufenthG § 53,AufenthG § ... 53 Abs 1,AufenthG § 53 Abs 2,AufenthG § 54,AufenthG § 54 Abs 1,AufenthG § 54 Abs 1 Nr 1,AufenthG § 54 Abs 1 Nr 1a,AufenthG § 55,AufenthG § 55 Abs 1,AufenthG § 55 Abs 1 Nr 1,AufenthG § 101,AufenthG § 101 Abs 1,AufenthG § 101 Abs 1 S 1,GG Art 19,GG Art 19 Abs 4,POG § 91,POG § 91 Abs 1,POG § 91 Abs 1 S 1,StGB § 57,StGB § 57 Abs 1,StGB § 57 Abs 1 Nr 1,VwVfG § 3,VwVfG § 3 Abs 3
    Abwägung, Aufenthaltsrecht, Aussetzung, Aussetzungsinteresse, Ausweisung, Ausweisungsentscheidung, Ausweisungsinteresse, Ausweisungsverfügung, Bewährung, Bleibeinteresse, Eintrittswahrscheinlichkeit, ernsthafte Wiederholungsgefahr, Fortführung, Fortführungszuständigkeit, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2016 - 7 B 10019/16
    Das bedeutet zwar nicht, dass schon die entfernte Möglichkeit einer erneuten Rechtsgutverletzung eine Wiederholungsgefahr zu begründen vermöchte; vielmehr muss auch in Fällen, in denen hochrangige Rechtsgüter in Rede stehen, eine Wiederholungsgefahr ernsthaft zu besorgen sein (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, juris, Rn. 16 = BVerwGE 143, 277; Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 -, juris, Rn. 18 = BVerwGE 144, 230; Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 -, juris, Rn. 16 ).

    Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte haben bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (stRspr; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10/12 -, juris, Rn. 18).

    Denn es geht hier um die Frage, ob es dem Ausländer auf absehbare Dauer gelingen wird, ein straffreies Leben zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 -, juris, Rn. 19 ; OVG RP, Beschluss vom 25. März 2015 - 7 A 10821/14.OVG - ESOVGRP, Rn. 21 und Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 7 D 10374/15.OVG -, ES OVGRP, Rn. 17).

    Dementsprechend hat eine Aussetzung des Strafrests gemäß § 57 StGB auch nicht zur Folge, dass die Wiederholungsgefahr zumindest in der Regel wegfällt oder eine Vermutung für das Fehlen einer Rückfallgefahr im Sinne einer Beweiserleichterung begründet wird; dies gilt auch dann, wenn - wie hier - zur Vorbereitung der Entscheidung über die Aussetzung des Strafrests ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 -, juris, Rn. 18; Neidhardt, in: HTK-AuslR, Stand 17. Januar 2016, § 53 Abs. 1 AufenthG [Spezialprävention], Rn. 53 f.).

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 81.83

    Verwaltungsverfahren - Wehrersatzbehörde - Zuständigkeit - Wohnsitzwechsel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2016 - 7 B 10019/16
    Das Verwaltungsverfahren wird nämlich im Falle der Erhebung des Widerspruchs gegen den Ausgangsbescheid im Widerspruchsverfahren im Sinne des § 3 Abs. 2 VwVfG "fortgeführt" (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - 8 C 81.83 -, juris, Rn. 10).

    Mit Blick darauf, dass das Verwaltungsverfahren im Falle der Erhebung des Widerspruchs gegen den ursprünglichen Verwaltungsakt im Widerspruchsverfahren (§§ 68 ff. VwGO) im Sinne des § 3 Abs. 3 VwVfG "fortgeführt" wird, kann die Zustimmung der nunmehr zuständigen Behörde wirksam noch bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens erklärt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - 8 C 81.83 -, juris, Rn. 10).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2016 - 7 B 10019/16
    Die Erfolgsaussichten des eingelegten Widerspruchs gegen die Ausweisungsverfügung der Antragsgegnerin vom 17. August 2015, für deren rechtliche Beurteilung auf die gegenwärtige Sach- und Rechtslage abzustellen ist (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 -, juris, Rn. 16 = BVerwGE 144, 230, m.w.N.), sind - abweichend von der Würdigung durch das Verwaltungsgericht - bei summarischer Prüfung als offen zu beurteilen.

    Das bedeutet zwar nicht, dass schon die entfernte Möglichkeit einer erneuten Rechtsgutverletzung eine Wiederholungsgefahr zu begründen vermöchte; vielmehr muss auch in Fällen, in denen hochrangige Rechtsgüter in Rede stehen, eine Wiederholungsgefahr ernsthaft zu besorgen sein (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, juris, Rn. 16 = BVerwGE 143, 277; Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 -, juris, Rn. 18 = BVerwGE 144, 230; Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 -, juris, Rn. 16 ).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2016 - 7 B 10019/16
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, juris, Rn. 41 unter Verweis auf BVerfGE 35, 382 [401 ff.]).

    Bei der Verbindung einer Ausweisung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung muss deshalb die begründete Besorgnis bestehen, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren; der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, juris, Rn. 43 m.w.N. zur Senatsrechtsprechung).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2016 - 7 B 10019/16
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, juris, Rn. 41 unter Verweis auf BVerfGE 35, 382 [401 ff.]).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2016 - 7 B 10019/16
    Das bedeutet zwar nicht, dass schon die entfernte Möglichkeit einer erneuten Rechtsgutverletzung eine Wiederholungsgefahr zu begründen vermöchte; vielmehr muss auch in Fällen, in denen hochrangige Rechtsgüter in Rede stehen, eine Wiederholungsgefahr ernsthaft zu besorgen sein (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, juris, Rn. 16 = BVerwGE 143, 277; Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 -, juris, Rn. 18 = BVerwGE 144, 230; Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 -, juris, Rn. 16 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2015 - 7 A 10821/14

    Aufenthaltsgesetz, Ausländer, Ausländerrecht, Aussetzung, Aussetzung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2016 - 7 B 10019/16
    Denn es geht hier um die Frage, ob es dem Ausländer auf absehbare Dauer gelingen wird, ein straffreies Leben zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 -, juris, Rn. 19 ; OVG RP, Beschluss vom 25. März 2015 - 7 A 10821/14.OVG - ESOVGRP, Rn. 21 und Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 7 D 10374/15.OVG -, ES OVGRP, Rn. 17).
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